FTO / Verletzungsrecherchen
Wichtig bei der Tätigkeit im gewerblichen Umfeld ist die Frage, ob fremde Schutzrechte verletzt werden (genannt FTO oder Freedom-to-Operate). Hierbei ist die vorherige telefonische oder persönliche Abstimmung unerlässlich. Denn es gilt, die Strategie auf einen sinnvollen und vertretbaren Umfang einzugrenzen. Denn theoretisch ist es möglich, dass jedes noch so kleine Bauteil oder Verfahrensmerkmal irgendein Schutzrecht verletzt - das kann neben einem Patent bspw. auch ein Design sein.
In einem Telefonat vorab wir mit Ihnen die "Eckpfeiler" einer Suchstrategie besprechen und Möglichkeiten zur Eingrenzung diskutieren.
Auch bei der umgekehrten Fragestellung, nämlich ob Ihre Schutzrechte verletzt werden, unterstützen wir Sie bei Bedarf - mit einer Einschätzung zur Verletzung oder einer Verletzungsrecherche.
Zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen - als kostenlose telefonische Erstberatung - und erfahrungsgemäß anschließend persönlich oder per Videokonferenz.