Markenverletzung / Abmahnung Marke

Dinter, Kreißig & Partner unterstützt Mandanten in Markenverletzungsverfahren sowohl bei der Verteidigung ihrer Marken oder anderer Kennzeichen (Namen, Domains, Unternehmenskennzeichen, Firmennamen und Werktitel) wie auch bei der Verteidigung gegen nicht gerechtfertigte Abmahnungen oder gegen eine Markenverletzungsklage.

Abmahnung wegen Markenverletzung

Mit einer Abmahnung wegen Markenverletzung erfolgt der Hinweis des Markeninhabers aus an den Abgemahnten, dass nach Ansicht des Markeninhabers eine rechtswidrige Verwendung der Marke in identischer oder ähnlicher Form vorliegt. Dem Abgemahnten wird die Möglichkeit eingeräumt, die Markenbenutzung sofort einzustellen und für die Zukunft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Auskunft über bisherige Verletzungshandlungen zu geben. Außerdem wird häufig bereits der Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht, der sich sowohl auf bereits entstandene Schäden oder zukünftig entstehende Schäden bezieht.

In vielen Fällen ist jedoch fraglich, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. Das liegt bereits an der teilweise sehr unterschiedlichen Rechtsprechung der Landgerichte im Markenrecht. Sie sollten daher eine geforderte Unterlassungserklärung nie ohne vorherige Prüfung durch einen auf das Patentrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen Patentanwalt unterzeichnen.

Das Markenrecht beantwortet auch die Frage, ob ein Verstoß gegen andere Kennzeichenarten vorliegt. Soll der rechtswidrige Gebrauch eines Unternehmenskennzeichens, einer Domain oder eines Werktitels geprüft werden, so findet sich die Antwort ebenso im Markengesetz (MarkenG). Darüber hinaus ist für das Namensrecht § 12 BGB anwendbar.