06.06.2025

BPatG zum Designschutz – ohne professionelle Hilfe kann viel falsch laufen

So auch im u.a. Fall eines Designs für Schalungsbretter.
Das BPatG bestätigt die hohen Anforderungen im Designrecht – insbesondere wenn ein grundsätzlich nicht vorgesehener Konzeptschutz mittels mehrerer Designs erreicht werden soll.

 

Denn das BPatG stellt klar, dass die bloße Gestaltungsidee, die Feder des Brettes „anders“ als das übrige Brett einzufärben, dem Designschutz grundsätzlich nicht zugänglich sei, weil die Gestaltungsidee selbst nicht die Erscheinungsform eines Erzeugnisses sein kann.

Dr. Frank Däbritz
Patentanwalt

BPatG, 30 W (pat) 804/21, Mitt. 2024, 365 – Schalungsbrett, aus Mitt. Heft 09/2024, 394