06.06.2025
BPatG zum Designschutz – ohne professionelle Hilfe kann viel falsch laufen
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So auch im u.a. Fall eines Designs für Schalungsbretter.
Denn das BPatG stellt klar, dass die bloße Gestaltungsidee, die Feder des Brettes „anders“ als das übrige Brett einzufärben, dem Designschutz grundsätzlich nicht zugänglich sei, weil die Gestaltungsidee selbst nicht die Erscheinungsform eines Erzeugnisses sein kann. Dr. Frank Däbritz BPatG, 30 W (pat) 804/21, Mitt. 2024, 365 – Schalungsbrett, aus Mitt. Heft 09/2024, 394 |