BGH zum digitalen Nachlass
Was passiert nach dem Tod des Erblassers mit seinem Facebook-Konto? Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk vererbbar ist.
Nach dem Tod des Erblassers geht der Vertrag im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Diese dürfen dann auf das Benutzerkonto des Erblassers einschließlich der darin befindlichen Kommunikationsinhalte zugreifen.
BGH, Urteil BGH III ZR 183 17 vom 12.07.2018