OLG Karlsruhe zur SEPA-Verordnung
Onlinehändler muss Bezahlung von einem Konto im EU-Ausland zulassen.
Im vorliegenden Fall bot ein Onlinehändler seinen deutschen Kunden die Zahlung per Lastschrift an. Eine Abbuchung von einem ausländischem Konto war jedoch nicht möglich Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der Onlinehändler den Einzug von einem Konto im EU-Ausland nicht ablehnen darf. Schließlich ermögliche die SEPA-Verordnung eine freie Kontowahl innerhalb des EU-Auslands.
OLG Karlsruhe, Urteil OLG Karlsruhe 4 U 120 17 vom 20.04.2018
Normen: Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO