OLG Karlsruhe zur vorübergehenden Sperrung eines Facebook-Accounts
Facebook darf Hassreden-Kommentare löschen und den betroffenen Nutzer vorübergehend sperren.
Im vorliegenden Fall wandte sich ein Facebooknutzer gegen die 30-tägige Sperrung seines Accounts und gegen die Löschung eines von ihm verfassten Beitrags auf dem sozialen Netzwerk. Er hatte in mindestens 100 Fällen unter verschiedenen Postings folgenden Satz kommentiert: „Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!“ Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die sofortige Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen. Der Kommentar ist als Hassrede einzustufen und verstößt damit gegen Facebooks Gemeinschaftsstandards.
OLG Karlsruhe, Urteil OLG Karlsruhe 15 W 86 18 vom 25.06.2018
Normen: Art. 5 GG