EuGH zur Erhebung persönlicher Daten zur Aufklärung von Straftaten
Wie schwer muss die angelastete Straftat sein? Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es grundsätzlich auch bei leichten Straftaten gerechtfertigt sein kann, persönliche Daten des Verdächtigen zu erheben.
In solchen Fällen dürfe der Eingriff in die Privatsphäre jedoch nicht allzu schwer wiegen. Gewährt die Erhebung der persönlichen Daten einen tiefen Einblick in das Privatleben, müsse der Eingriff der Bekämpfung schwerer Kriminalität dienen.
EuGH, Urteil EuGH C 207 16 vom 02.10.2018
Normen: Richtlinie 2002/58/EG