Ist ein DSGVO-Verstoß ein Wettbewerbsverstoß?
Das Landgericht Bochum verneint einen Unterlassungsanspruch.
Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass ein Mitbewerber einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht abmahnen darf. Mitbewerbern stehe kein Unterlassungsanspruch zu. Dies ergebe sich aus den Artikeln 77 bis 84 der Verordnung, die insofern abschließend seien.
LG Bochum, Urteil LG Bochum I 12 O 85 18 vom 07.08.2018
Normen: DSGVO Art. 77 bis 84