Betrug ohne Irrtum?
Kann das Verschicken unberechtigter Rechnungen und Mahnungen Betrug sein, wenn die Empfänger von der Unrichtigkeit der Schreiben wissen? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat gegen die Betreiber einer Telefonsexagentur ein Betrugsverfahren vor dem Landgericht Fulda eröffnet.
Die Staatsanwaltschaft Fulda wirft den Angeklagten vor, gezielt unberechtigte Rechnungen und Mahnungen verschickt zu haben. Diese Vorgehensweise bewertete das OLG als banden- und gewerbsmäßigen Betrug. Obwohl die Opfer wussten, dass die Forderungen unberechtigt waren, liege dennoch ein Irrtum der Empfänger vor, so das OLG, da bei ihnen der Eindruck entstanden sei, dass die Angeklagten ihre Forderungen durchsetzen oder ihnen zumindest Schwierigkeiten bereiten könnten.
OLG Frankfurt am Main, Urteil OLG Frankfurt am Main 2 Ws 51 17 vom 09.10.2018
Normen: StGB § 263