Unzulässige Werbung auf Apotheken-Homepage
Wann liegt eine unzulässige Produktwerbung vor? Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine Apotheke auf ihrer Website nicht für rezeptpflichtige Arzneimittel werden darf.
Dies ergebe sich aus dem Laienerwerbsverbot des § 10 HWG. Dasselbe gelte für in der Apotheke selbsthergestellte sog. Rezeptur- und Defekturarzneimittel. Auch die Nutzung des Namens eines Medikamentenwirkstoffs im Domainnamen der Homepage stelle nicht nur eine bloße Unternehmenswerbung, sondern eine produktbezogene Werbung i.S.v. § 10 HWG dar und sei daher unzulässig.
OLG Stuttgart, Urteil OLG Stuttgart 2 U 41 18 vom 27.09.2018
Normen: § 10 HWG