EuGH: Die Erstattung nach der Flugannullierung umfasst auch die Provision
Bei einer Flugannullierung muss die Fluggesellschaft auch Provisionen erstatten.
Der Europäische Gerichtshof kam zu der Entscheidung, dass das Luftfahrtunternehmen dem Verbraucher im Fall der Annullierung eines Fluges auch die Provision erstatten muss, die dem Vermittlungsunternehmen zukommt. Der Erstattungsanspruch bestehe allerdings nur in voller Höhe, wenn die Fluggesellschaft von den Provisionszahlungen Kenntnis hatte. Ob die Provision möglicherweise ohne Wissen der Fluggesellschaft festgelegt wurde, muss das nationale Gericht ermitteln.
EuGH, Urteil EuGH C 601 17 vom 12.09.2018
Normen: Verordnung (EG) Nr. 261/2004