22.07.2025

Vorsicht vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Das DPMA weist erneut darauf hin, dass betrügerische Zahlungsaufforderungen per E-Mail in Bezug auf Patentanmeldungen (auch Markenanmeldungen und Designanmeldungen) im Umlauf sind. Es handelt sich hier in der Regel um Betrug. Bitte beachten Sie, dass das DPMA solche Mitteilungen niemals per E-Mail versendet.

 

Eine Liste von Namen relevanter Unternehmen finden Sie unter anderem auf der Homepage des Deutschen Patent- und Markenamtes unter folgendem Link.